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Braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Fünf kurze Fragen für eine erste Orientierung für Organisationen in Deutschland. Bei einem Hinweis empfehlen wir, die Benennungspflicht näher prüfen zu lassen.

Bitte wählen Sie jeweils eine Antwort. Nicht zutreffende Folgefragen werden übersprungen.

1 Wie viele Mitarbeiter hat Ihre Firma?
Hinweis zur Frage

Für diese Schwelle zählen die Personen, die in der Regel ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Ist das bei Ihrer Gesamtbelegschaft unklar, dient die Größenangabe als Anlass für eine nähere Prüfung. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle.

2 Verarbeitet Ihr Unternehmen personenbezogene Daten in großem Umfang?
Hinweis zur Frage

Anhaltspunkte: Zahl der betroffenen Personen, Datenmenge und Datenvielfalt, Dauer der Verarbeitung und geografische Ausdehnung. Beispiel: umfangreiches Profiling oder kontinuierliches Nutzertracking. Ein Ja führt zu einer Prüfempfehlung.

3 Werden sehr sensible personenbezogene Daten verarbeitet?
Hinweis zur Frage

Zum Beispiel Gesundheitsdaten, genetische oder biometrische Daten zur Identifizierung oder Angaben über strafrechtliche Verurteilungen. Ob daraus eine Benennungspflicht folgt, hängt unter anderem von Umfang und Kerntätigkeit ab.

4 Ist Ihre Organisation eine öffentliche Stelle?
Hinweis zur Frage

Bei Gerichten gilt eine Ausnahme für ihre justizielle Tätigkeit.

5 Werden Verarbeitungen vorgenommen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig machen?
Hinweis zur Frage

Gemeint sind Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für betroffene Personen. Wenn Sie das nicht sicher beurteilen können, wählen Sie „Weiß ich nicht“.

Die Auswertung ist eine erste Orientierung anhand Ihrer Angaben und kein Nachweis vollständiger Datenschutzkonformität. Ihre Antworten werden für die Auswertung in Ihrer Sitzung vorgehalten. Bei einer Beratungsbestellung werden sie zusammen mit der Bestellung gespeichert.